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1)
Muss eine automatische Tür regelmäßig geprüft und gewartet werden?
Grundsätzlich ja, gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A1.7), EN 16005,
und DIN 18650-2 und Angaben des Herstellers des Türantriebs.
2)
Wie oft bzw. in welchen Intervallen muss eine Prüfung und Wartung durchgeführt werden?
Um die sicherheitstechnischen Anforderungen zu erfüllen, müssen automatische Türsysteme generell nach Vorgaben des Herstellers,
EN 16005 und gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A1.7) mind. 1x jährlich geprüft werden. Darüber hinaus empfehlen wir für Systeme in
Flucht- und Rettungswegen eine 2x jährliche Prüfung und Wartung, um die Funktionssicherheit für die Notöffnung sowie für die Verfügbarkeit
zu gewährleisten.
3)
Was ist der Unterschied zwischen einer Wartung und einer Prüfung?
„Prüfung“ ist eine Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Zustandes eines automatischen Türsystems mit Hinweis auf
mögliche Gefahrenstellen.
„Wartung“ ist eine oder sind mehrere Maßnahme(n) zur Bewahrung der einwandfreien und sicheren Funktion des automatischen Türsystems.
Für beide Maßnahmen wird eine Sachkunde für automatische Türsysteme vorausgesetzt.
4)
Darf ich eine automatische Schiebetür im Flucht- und Rettungsweg verriegeln?
Nein, solange sich noch Personen im Gebäude befinden, da diese Tür im Falle einer Verriegelung nicht mehr als Flucht- und Rettungsweg zur
Verfügung stünde.
In Ausschreibungen zu Objekten, wie Krankenhäusern, Heimen, Anstalten usw., wird oft gefordert, dass automatische Schiebetüren in
Rettungswegen zu bestimmten Zeiten verriegelt sind. Diese Forderung ist in der Regel mit mechanischen Verriegelungssystemen nicht umsetzbar,
da baumustergeprüfte Fluchtwegschiebetüren dann gleichzeitig die AutSchR und die EltVTR erfüllen müssten. Von einzelnen Anbietern
existieren hier Systeme im Markt.
Diese Lösungen ermöglichen in bestimmten Situationen eine Verriegelung unter Beibehaltung der Fluchtwegzulassung. Von der AutSchR
abweichende Lösungen müssen grundsätzlich durch eine Zustimmung im Einzelfall durch die zuständige oberste Bauaufsichtsbehörde
genehmigt werden.
Siehe FTA Richtlinie Nr. 1 rev1 - Thema Fluchtweg siehe auch ASR A1.7, 9 und ASR A 2.3
5)
Meine Tür ist älter als xx Jahre und zum damaligen Zeitpunkt vorschriftsmäßig errichtet, jetzt habe ich von meiner Servicefirma
ein Angebot zur Umrüstung auf neuesten Stand der Technik erhalten, obwohl die Tür einwandfrei funktioniert. Habe ich hier nicht
Bestandsschutz?
Der Nachweis eines Bestandsschutzes ist im aktuell geltenden Rechtssystem für automatische Türsysteme nicht zu führen.
Der Betreiber des automatischen Türsystems trägt danach die Verantwortung für den Betrieb automatischer Türsysteme, einschließlich ihrer
Wartung und Sicherheitsüberprüfung, entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Bestandsschutz besteht nicht! Automatische Türsysteme
sind auf den aktuellen Stand der Normung und Technik zu bringen und zu halten, um Gefahren für Nutzer dauerhaft zu minimieren.
Siehe FTA Richtlinie Nr. 8 rev3 - Siehe ASR A1.7, 10.2
6)
Wie kann ich erkennen bzw. prüfen, ob eine Firma bzw. ein Servicetechniker wirklich sachkundig ist?
Wir empfehlen: Lassen Sie sich die Sachkunde durch entsprechende Zertifikate oder Nachweise belegen. Wir verweisen hier auf die
FTA-Sachkundeschulung bzw. Produktschulung der Hersteller des Türantriebes bzw. der Tür.
7)
Welchen Nutzen habe ich von der Automatiktür?
Ein automatisches Türsystems hat enorme Vorteile in puncto Barrierefreiheit, Energieeffizienz, Komfort und Hygiene gegenüber einer manuell
betätigten Tür. Weitere Informationen finden Sie unter: www.fta-online.de/einsatzbereiche
8)
Was muss im Bereich / in der Umgebung einer Automatiktür beachtet werden?
Um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten, empfehlen wir, das Aufstellen von Gegenständen im Abstand unter 0,5 m vor und hinter der Tür
zu vermeiden. Dabei sind entsprechende Fluchtwege zu berücksichtigen. Hierdurch könnten unnötige Gefahrenstellen entstehen, die eine
aufwändige Absicherung erforderlich machen würden. Zusätzlich empfehlen wir eine ausreichende Beleuchtung im Umfeld der Automatiktür
und das Sicherstellen der Sauberkeit im Bewegungsbereich der Tür (z.B. Vermeidung von Laub, Schmutz oder Schnee in Bodenführungen).
9)
Welche Gefahrenstellen können an automatischen Türen entstehen?
Es können Gefahren durch Scheren, Quetschen, Anstoßen oder Einziehen entstehen. Die Absicherung der Gefahrenstellen wird bei
Inbetriebnahme durch den Hersteller ausgewählt. Die Absicherungsmaßnahmen sind in der EN 16005 bzw. DIN 18650 beschrieben.
Bei der regelmäßigen Prüfung durch den Sachkundigen werden diese aufgenommen und neu bewertet.
10)
An wen kann ich mich im Falle eines Notfalls oder einer Störung der Tür wenden?
Wenden Sie sich an den Hersteller des Türsystems. Eine Telefonnummer finden Sie hierzu häufig auf der Tür oder in ihren Unterlagen.
Wir empfehlen Ihnen zudem einen Wartungsvertrag mit einem Mitglied des FTA.
11)
Was kann ich selbst tun, um einer Störung vorzubeugen?
Informationen über eine mögliche Störungsbeseitigung in Eigenregie finden Sie in der Bedienungsanleitung. Für alle darüber hinaus gehenden
Arbeiten ist der Support zu verständigen, da es sich bei einer Automatiktür um eine komplexe elektromechanische Maschine handelt.
12)
Wie oft muss eine Bodenschiene gereinigt werden?
Dies ist abhängig vom Verschmutzungsgrad, er darf die Bewegungsfreiheit des Türflügels nicht einschränken. Informationen über eine mögliche
Störungsbeseitigung in Eigenregie finden Sie in der Bedienungsanleitung. Für alle darüber hinaus gehenden Arbeiten ist der Support zu
verständigen, da es sich bei einer Automatiktür um eine komplexe elektromechanische Maschine handelt.
Sehen Sie hierzu auch Frage 11).
13)
Welche Dokumente benötige ich zur Automatiktür und müssen von mir aufbewahrt werden?
Sie benötigen das Prüfbuch mit der entsprechenden Dokumentation der durchgeführten Prüfungen und das Betreiberhandbuch/die
Betriebsanleitung. Die Dokumentation muss sämtliche erforderliche Warn-, Beratungs- und Vorsichtshinweise umfassen.
Soweit zutreffend, müssen die Anweisungen für die Nutzer mindestens Folgendes umfassen:
a)
die korrekten Vorgehensweisen beim Betrieb der Tür;
b)
Betriebsbedingungen: z. B. Betriebsstunden je Tag, automatischer Betrieb/Handbetätigung, Angabe der Betriebsart(en);
c)
Erläuterungen der Warnzeichen an der Tür;
d)
Angaben zum sicheren Gebrauch der manuellen Not-Freigabe und/oder manuellen Freigabe;
e)
vorgesehener Bereich der Umgebungsbedingungen (z. B. Temperatur, relative Luftfeuchte, elektromagnetische Felder und gegebenenfalls
ein Warnhinweis gegen den Einsatz unter Windbedingungen);
f)
Einsatzbeschränkungen.
Darüber hinaus sind Einzelheiten zu den Sicherheitsfunktionen sowie eine Auflistung der Schutzeinrichtungen mit deren Anordnung bereitzustellen.
Details hierzu finden sich in der DIN 18650-2, 5. und der DIN EN 16005, 4.2.1, der FTA-Richtlinie Nr. 17 und der ASR A1.7, 10.2(4).
14)
Ist jede Automatiktür eine Fluchtwegtür und woran kann ich erkennen, ob das verbaute Türsystem diesen Anforderungen entspricht?
Automatische Türsysteme in Flucht- und Rettungswegen müssen spezielle Eigenschaften erfüllen. Prüfen Sie den Flucht- und Rettungswegeplan,
Piktogramme und die entsprechenden Herstellerunterlagen. Ziehen Sie im Zweifel einen FTA-Sachkundigen zu Rate.
15)
Kann die Tür im verriegelten Zustand von innen geöffnet werden?
Grundsätzlich ist eine Entriegelung von innen möglich, dies darf jedoch nicht im Widerspruch zu anderen Anforderungen stehen.
16)
Ist ein Not-Halt-Schalter an einer Schiebetür vorgeschrieben?
Nein, ein Not-Halt-Schalter ist nicht vorgeschrieben. Weitere Informationen: siehe FTA-Richtlinie Nr. 2 rev4 und FTA-Richtlinie Nr. 3 rev4
17)
Müssen Glasflächen an Türflügeln gekennzeichnet werden?
Grundsätzlich ja. Gemäß EN 16005 4.4.2 müssen transparente Flügel oder Flügeloberflächen deutlich erkennbar sein, z. B. durch dauerhafte
Kennzeichnung, geeignete Beschriftung oder Verwendung gefärbter Werkstoffe. Zu Anforderungen bei barrierefreiem Bauen gibt die DIN 18040-2
weitere Details.
18)
Wie weit darf ein Programmwahlschalter von der Tür entfernt sein?
Der Programmwahlschalter muss sich in Sichtweite zum Türsystem befinden. Die Betriebsart muss eindeutig erkennbar und der
Programmwahlschalter dem Türsystem eindeutig zuordbar sein.
Siehe EN 16005, 4.7.2.1 - Siehe AutSchR 3.4.1
19)
Wie nah darf ein Warensicherungssystem (Diebstahlschutz) an die Türflügel installiert werden?
Bei der Installation entsprechender Einrichtungen dürfen keine zusätzlichen Gefahrenstellen entstehen. Sicherheitsabstände gem. EN 16005 sind
einzuhalten. Um kostenintensive Nachrüstungen von Gefahrenstellenabsicherungen zu vermeiden, sollte im Vorfeld eine Klärung mit einem
FTA-Sachkundigen erfolgen.
20)
Darf der Radar-Innenmelder einer Schiebetür im Fluchtweg durch einen Nottaster ersetzt werden?
Nein, die EN 16005 fordert eine automatische Türöffnung durch bloße Annäherung. Die Verwendung eines Nottasters wäre aber eine bewusste
Betätigung.
21)
Was passiert mit einer automatischen Schiebetür, wenn der Strom ausfällt?
Sofern die Türen nicht ausgeschaltet sind, passiert Folgendes:
a)
Bei Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen fährt diese in die offene Position.
b)
Eine Schiebetür ohne Anforderungen an Flucht- und Rettungswege bleibt stehen oder öffnet oder schließt.
22)
Warum darf ich Schiebetüren im Fluchtweg nicht als Schleuse benutzen?
Weil dies im Widerspruch zum Fluchtweggedanken steht, bei dem ein ständiger Durchgang möglich sein muss.
23)
Wird für automatische Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein
Übereinstimmungszertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle benötigt?
In der „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubedingungen“ des DIBt werden in Kapitel C unter Punkt C 2.6.10 und C 2.6.14 die
Bauprodukte "Automatische Schiebetüren in Rettungswegen“ und „Automatische Türsysteme" aufgeführt. Als technische Regel werden in
Spalte 3 der Tabelle die "AutSchR (1997-12)", sowie die „DIN 18650-1/2:2005-12“ genannt. Als Übereinstimmungsnachweis wird in Spalte 4
der Tabelle das Verfahren "ÜHP" genannt, d.h.: "Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung durch eine anerkannte
Prüfstelle". Die Übereinstimmung wird mit einem Ü-Zeichen auf dem Produkt kenntlich gemacht. Für automatische Türen in Rettungswegen
wird daher keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und kein Übereinstimmungszertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle benötigt.“
24)
Warum erhalte ich keine Leistungserklärung (DOP) für meine automatische Schiebetür?
Voraussetzung für die Ausstellung einer Leistungserklärung / Declaration of Performance (DoP) für Bauprodukte ist das Vorliegen einer
harmonisierten europäischen Produktnorm. Die EN 16361 als Produktnorm für kraftbetätigte Türsysteme (außer für Drehflügeltüren) wurde bereits
erarbeitet und kann über den Beuth Verlag als DIN EN 16361 bestellt werden. Jedoch ist die Norm europäisch noch nicht harmonisiert.
Aus diesem Grund können und dürfen Hersteller keine DoP für automatische Türsysteme ausstellen.
25)
Wie finde ich die DIN 18650 beim Beuth Verlag?
Die DIN 18650 wurde vom Beuth Verlag zurückgezogen. Die Norm ist nur noch als sogenanntes "historisches Dokument" zu beziehen.
Die DIN 18650 gilt (wie z. B. auch die AutSchR) für kraftbetätigte Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen gemäß den Hinweisen in der
Bauregelliste bzw. der M VVTB.
26)
Wie ist mit der DGUV V3 umzugehen?
Automatische Türsysteme sind ortsfeste elektrische Anlagen. Entsprechend sind die Regeln bzw. Prüfvorschriften anzuwenden. Der ordnungs-
gemäße Zustand muss alle vier Jahre geprüft werden. Eine jährliche Wartung des Türsystems ersetzt nicht die Prüfung der elektrischen
Betriebssicherheit.Die DGUV V3 Prüfung muss durch eine entsprechende Elektrofachkraft durchgeführt werden.
27)
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Automatiktür im öffentlichen Bereich zu montieren und in Betrieb zu nehmen?
Der Antriebshersteller legt die Anforderungen für die sichere Montage, Wartung und Instandsetzung fest. Entsprechende Hinweise sind in den
Einbau- und Montagehinweisen der Antriebshersteller zu finden.
Der Fachverband Türautomation FTA informiert:
FAQs zu automatischen Türsystemen
Stand: 19. Mai 2021
BSH Broschüre
FAQs
Zur Verfügung gestellt
vom Fachverband
Türautomation e.V.
FAQs - Fachverband Türautomation e.V.
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